GSVBw – Die Grundnetzschalt- und Vermittlungsstellen der Bundeswehr
Prototyp-Erprobung: Automatische Netzersatzanlage in einer GSVBw
Vorgeschichte
Der reibungslose Fernmeldebetrieb einer GSVBw musste unter allen Umständen sicher gestellt werden. Die notwendige Energieversorgung der GSVBw erfolgte durch das zuständige Energieversorgungsunternehmen (EVU). Durch die Fernmeldestromversorgungsanlage wurde eine unterbrechungsfreie Energieversorgung der technischen Einrichtungen gewährleistet. Längere Ausfälle der Energieversorgung mussten mit der Netzersatzanlage (NEA) überbrückt werden. Die Inbetriebnahme der NEA erfolgte durch das technische Betriebspersonal und erforderte zahlreiche Arbeitsschritte. Dabei benötigte der laufende NEA-Betrieb eine ständige Kontrolle der Betriebsparameter und in bestimmten Situationen Steuerungseingriffe. Eine GSVBw musste daher durchgehend mit technischem Betriebspersonal besetzt werden.
Die genaue Vorgehensweise zur Inbetriebnahme der Netzersatzanlage wurde für das Betriebspersonal im GSVBw-Betriebshandbuch Teil I dokumentiert.
In einem Schreiben vom 11. Mai 1983 teilte die Wehrbereichsverwaltung II (WBV II) unter nachrichtlicher Beteiligung des zuständigen Bereichsfernmeldeführers (BerFmFhr), einer GSVBw im WB II sowie der entsprechenden Standortverwaltung (StOV) mit, dass sie diese Situation als unwirtschaftlich einstuft. Daher wurde die Umsetzung folgender Maßnahmen vorgeschlagen:
Zitat aus dem Schreiben der WBV II vom 11. Mai. 1983: | ||
1. Installation einer Schaltanlage, die eine automatische Lastübernahme der NEA innerhalb von max. 15 sec sicherstellt.
2. Umrüstung der vorhandenen NEA auf automatischen Betrieb. 3. Umrüstung der Schaltanlage für Heizung, Klima, Lüftung und Kältemaschine auf automatischen Betrieb bzw. Überbrückung einer stromlosen Zeit von max. 15 sec zwischen Netzausfall und Lastübernahme durch die NEA. 4. Durchführung der notwendigen Veränderungen an den Installationen der durch die Schaltanlagen gesteuerten Aggregate. |
In einem weiteren Schreiben von der WBV II, zwei Jahre später am 18. März 1985, wurde dieser Vorschlag aufgrund einer neuen Sachlage umformuliert. In Verhandlungen mit der Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) am 30.01 und 31.01.1985 erfolgte die Festlegung zur Aufhebung des Schichtdienstes. Weiterhin sollten Personalkürzungen umgesetzt werden. Diese Maßnahmen konnten jedoch nur dann realisiert werden, wenn zuvor eine erfolgreiche Automatisierung der GSVBw-Netzersatzanlage durchgeführt wurde.
Zitat aus dem Schreiben der WBV II vom 18. März 1985: | ||
Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung und die Anweisung an das StHBA, die Umrüstung der GSV Bw, entsprechend dem vorliegenden Angebot, als Prototyp umgehend durchzuführen, da ich gehalten bin, die erstmalige Umrüstung einer GSV Bw schnellstmöglich durchzuführen, um die Neuordnung der StAN nicht zu verzögern. |
Unter Federführung der AEG wurde die Umrüstung der Netzersatzanlage in einer GSVBw im Dezember 1985 / Januar 1986 durchgeführt. Dabei war es unerheblich, dass die ausgewählte GSVBw über eine Siemens-Ausstattung verfügte.
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