GSVBw – Die Grundnetzschalt- und Vermittlungsstellen der Bundeswehr
Brandschutz
Das Fernmeldebetriebsgebäude und das Unterkunftsgebäude wurden mit der im Rahmen einer Brandschutzbegehung ermittelten erforderlichen Anzahl an Feuerlöschgeräten ausgerüstet. Räume mit fernmeldetechnischen Einrichtungen mussten mit CO2-Handfeuerlöschern ausgestattet werden. Zusätzlich wurde im Fernmeldebetriebsgebäude eine Brandmeldeanlage installiert. Bestand die Gefahr von Flächen- oder Waldbränden, mussten Waldbrandbekämpfungsgeräte im Keller des Unterkunftsgebäudes eingelagert werden.
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