GSVBw – Die Grundnetzschalt- und Vermittlungsstellen der Bundeswehr
Tarnung einer GSVBw
Berichte über die Objekttarnung sowie Luftbildaufnahmen des GSVBw-Geländes wurden laufend dem Wehrbereichskommando (WBK), Abteilung Infrastruktur, zur Auswertung zugestellt. Dabei fanden folgende Punkte als wichtigste Tarnungsgrundsätze eine besondere Beachtung:
– keine ständige Beleuchtung der Zaunanlagen (Zaunbeleuchtung)
– kein großer und auffälliger Wendehammer vor dem GSVBw-Grundstück
– keine Zufahrtsstraße, die direkt vor dem GSVBw-Grundstück endet
– keine auffällige Wegeführung auf dem GSVBw-Grundstück
– eine Grundstücksbepflanzung, die sich dem umgebenden Gelände anpasst
– auffälliger Schattenwurf durch Belüftungsbauwerke und Wetterschutz vermeiden
– freies Schußfeld zur Nahverteidigung berücksichtigen
– Winterdienst für Zufahrtsstraße wahrnehmen
Teilobjekte der GSVBw, die als oberirdische Bauwerke ausgeführt wurden, mussten der örtlichen Bebauung angepasst werden. Das Gesamtobjekt durfte nicht als militärische Anlage erkannt werden. Eine Ansammlung von regelmäßig parkenden Autos war zu vermeiden.
Die Zu- und Abluftbauwerke des Fernmeldebetriebsgebäudes wurden durch Tarnanstrich und Umpflanzungen getarnt. Die Abgase des Dieselmotors der Netzersatzanlage (NEA) waren nicht zum Abluftbauwerk, sondern zum Schornstein des Unterkunftsgebäudes zu führen. Die Abgasführung konnte jedoch nicht in jeder GSVBw nach diesen Vorgaben errichtet werden. Auch bei der Außenbeleuchtung und bei Antennenmasten (bei GSVBw Typ B und Typ D) musste eine Tarnung berücksichtigt werden.

Weiterhin musste die Hochspannungszuführung in den letzten 600m als Erdkabel zum Fernmeldebetriebsgebäude verlegt werden. Eine einfache Lokalisierung der Energieeinspeisung auf dem GSVBw-Gelände konnte durch diese Maßnahme verhindert werden.

Die Zufahrtstrasse sollte nicht an dem GSVBw-Grundstück enden, sondern an der Anlage vorbei führen und am nächsten Weg oder der nächsten Straße anschließen. In diesem Beispiel aus einer anderen GSVBw wurde die Zufahrtsstraße in das GSVBw-Gelände hinein bis zur Grundstücksecke verlängert. Bei einer Luftbildauswertung sollte so der Eindruck eines unauffälligen Straßenverlaufs erzielt werden.


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