GSVBw – Die Grundnetzschalt- und Vermittlungsstellen der Bundeswehr
Objekt 7: Auffang- und Absetzgrube
Die Auffang- und Absetzgrube diente der Aufnahme des kontaminierten Abwassers aus der Dekontaminierungsanlage des Fernmeldebetriebsgebäudes. Aus diesem Grunde durfte von diesem Objekt keine Verbindung in das öffentliche Abwassernetz bestehen, oder die Möglichkeit gegeben sein, dass kontaminiertes Abwasser in öffentliche Netze gelangen könnte. Die Auffang- und Absetzgrube besaß keine Schutzvorkehrungen gegen Waffenwirkung.
Das in Stahlbeton gefertigte Objekt wies ein Fassungsvermögen von 12 m3 auf, und war in drei Kammern unterteilt. Die Abdeckung der Grube erfolgte durch Stahlbetonplatten. Die Innenflächen wurden mit einem Schutzanstrich versehen.
Bei der Platzierung der Auffang- und Absetzgrube musste berücksichtigt werden, dass ein möglichst kurzer Abstand zur Dekontaminierungsanlage eingehalten wurde. Gleichzeitig sollte das Objekt nicht zu nah an den anderen GSVBw-Objekten positioniert werden, um bei einer Zerstörung der Grube diese Objekte nicht zu gefährden. Die Entfernung zu den Eingängen des Fernmeldebetriebsgebäudes musste mindestens 10 m betragen.
Objekt 7: Grundriss


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