GSVBw – Die Grundnetzschalt- und Vermittlungsstellen der Bundeswehr
Objekt 6: Unterbringung für Wachhunde
Die Unterbringung der Wachhunde erfolgte nach Möglichkeit in einem Massiv erstellten Unterstand, der bevorzugt in unmittelbarer Verbindung mit der Garage stand, und unter Berücksichtigung von veterinärmedizinischen Erkenntnissen gestaltet wurde.
Die Planung und Ausführung unterlag der Baufachlichen Richtlinie „M“ für die Errichtung ortsfester Hundezwinger in Anlagen der Bundeswehr, herausgegeben am 12. Juli 1967. Die Richtlinie sah für jeden Wachhund einen Hundezwinger vor. Bei der Planung der örtlichen Lage sollten lange Anmarschwege vermieden und eine windgeschützte Nähe zum Wachgebäude bevorzugt werden. In Bereichen von Flugzeug-Startbahnen und -Prüfständen durften keine Hundezwingeranlagen errichtet werden. Außerdem musste sicher gestellt werden, das die Aufmerksamkeit der Wachhunde in der Zwingeranlage nicht unnötig durch Fahrzeuge oder Passanten angeregt wird. Zum Training der Wachhunde sind im Gelände künstliche Hindernisse anzulegen.
Die Konstruktion des Zwingers erfolgte in Stahl oder Holz mit Pultdach. Eine Süd-Ausrichtung der offenen Seite war anzustreben. Dabei musste zwischen den Boxen ein Sichtschutz bestehen. Die Grundfläche pro Box von 8m2 wurde gem. eines Beschlusses vom 29.1.1969 auf 6m2 verringert. Der Zement-Estrich-Boden bekam ein leichtes Gefälle zur offenen Seite. Die massiven Wände wurden mit Zementputz und Hohlkehlsockel versehen. Für die außen liegenden Wände kamen Stahlprofilrahmen mit Maschendrahtfüllung zum Einsatz. Das Dach besteht aus Wellasbestzementplatten. Die Einrichtung der einzelnen Boxen bestand einem Liegebrett 1,20m x 1,50m und einer Hundehütte in einfacher Form mit aufklappbarem Pultdach.
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