Virtuelles GSVBw-Museum: Kostenanteile der Deutschen Bundespost für Mitbenutzungszwecke

GSVBw – Die Grundnetzschalt- und Vermittlungsstellen der Bundeswehr

Kostenanteile der Deutschen Bundespost für Mitbenutzungszwecke – Abrechnungszeitraum 01.11.1969 – 31.10.1970

In den Betriebsräumen des Fernmeldebetriebsgebäudes nutzte die Deutsche Bundespost Standflächen für Fernmeldestromversorgungsanlagen, Kabeleinführungen sowie für die posteigene Verstärkerstelle (VrSt). Im Rahmen einer Überlassungsvereinbarung erstattete die Deutsche Bundespost anteilig Personal- und Sachkosten an die zuständige Bundeswehrverwaltung. Die Überlassungskosten setzten sich zusammen aus Kosten für:

-Reinigung,
-Heizung,
-Belüftung.

Entsprechend dem Benutzungsverhältnis wurden der Deutschen Bundespost ca. 10% der Kosten für die Reinigung, Heizung sowie Belüftung in Rechnung gestellt. Neben den anteiligen Personalkosten flossen auch Kosten für Verbrauchsmaterial und Heizöl mit in die Berechnung ein. Eine Berücksichtigung der auftretenden Energiekosten durch die Abnahme von elektrischen Strom fand zu diesem Zeitpunkt nicht statt. Daher erfolgte zusätzlich zu den Überlassungskosten eine gesonderte Abrechnung für die Abnahme von Lichtstrom.

 

Kosten für Lichtstrom

Zur Abrechnung der Kosten musste eine Energieabrechnung, die sich an den tatsächlichen Verbrauchswerten orientierte, erfolgen. Mittels eines Zwischenzählers sollte der Energiebedarf für die fernmeldetechnischen Einrichtungen der Deutschen Bundespost ermittelt werden.

In einem Schreiben vom 17.09.1969 wies die Wehrbereichsverwaltung II (WBV II) auf eine Ungenauigkeit bei der Energiekostenabrechnung hin. Während der Zwischenzähler den Energieverbrauch in verbrauchten kWh registrierte, erfolgte die Strompreisbildung durch eine Verrechnung des Arbeits- und Leistungspreises. Über die genaue Vorgehensweise zur Abrechnung der Energiekosten mit der Deutschen Bundespost wurde bereits am 12.06.1967 eine entsprechende Anfrage mit der Bitte um Stellungnahme an den Bundesminister der Verteidigung gerichtet. Da zum Zeitpunkt des Schreibens noch keine Stellungnahme vorlag, und mittlerweile erhebliche Energiekosten angefallen sind, wurde seitens der WBV II die Genehmigung erteilt, nun vorläufige Stromrechnungen an die Deutsche Bundespost auszustellen. Dabei sollte wie folgt vorgegangen werden: Aus den gesamten Energiekosten der GSVBw (Jahresabrechnung des Energieversorgungsunternehmens), die sich aus Arbeits- und Leistungspreis zusammen setzen, wurde anhand der in Rechnung gestellten kWh ein “mittlerer” kWh-Preis errechnet. Anschließend erfolgte die Multiplikation des am DBP-Zwischenzähler abgelesenen kWh-Wertes mit dem zuvor errechneten mittleren kWh-Preis.

Im Abrechnungszeitraum 01.11.1969 – 31.10.1970 bezog die Deutsche Bundespost 125.749 kWh. Der nach der beschriebenen Methode errechnete “mittlere” kWh-Preis betrug 0,12819 DM je kWh unter der Berücksichtigung einer Gutschrift der vorherigen Endabrechnung. Die Rechnungsstellung an die Deutsche Bundespost belief sich daher über einen Betrag von 16.119,76 DM für die Lieferung von Lichtstrom.

 

Kosten für die Reinigung

Gemäß der Überlassungsvereinbarung zwischen der zuständigen Oberpostdirektion (OPD) und der Wehrbereichsverwaltung II (WBV II) betrug der Anteil der Deutschen Bundespost 10,48% der auftretenden Kosten. Im Bezug auf die Reinigung erfolgte dabei die Berücksichtigung der Personalkosten (Reinigungskräfte) sowie des verbrauchten Materials (Putzmittel). Die Personalkosten wurden sehr detailliert aufgeschlüsselt und den Rechnungsunterlagen beigefügt.:

 

 Abschrift einer Jahresabrechnung zur anteiligen Kostenübernahme einer GSVBw-Reinigungskraft (anonymisiert):
Berechnung der Reinigungskosten in der GSV Bw ##
Raumreinigerin: ######## ########Zeitraum: 1. November 1969 bis 31. Oktober 1970Lohngruppe: VIII MTB IIArbeitszeit: 42 Stunden wöchentlich1) tatsächliche Lohnkosten:
lt. Vorberechnungsblatt der Lohnstelle der
StOV = 7.454,28 DM2) Schmutzzulagen usw.:
lt. Vorberechnungsblatt der Lohnstelle der
StOV = 450,67 DM

3) Kinderzuschläge:
lt. Vorberechnungsblatt der Lohnstelle der
StOV = 1.046,20 DM

4) Sozialzuschläge:
lt. Vorberechnungsblatt der Lohnstelle der
StOV = 985,79 DM

5) Weihnachtszuwendungen:
lt. Vorberechnungsblatt der Lohnstelle der
StOV = 407,23 DM

6) Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
und Versorgungsaufwand:
lt. Vorberechnungsblatt der Lohnstelle der
StOV = 1.881,71 DM

Zusammen 12.225,88 DM
============

Gemäß Änderung der Überlassungsvereinbarung vom
28.5./7.6.1968 – § 3 (4) – beträgt der Kostenanteil
der Deutschen Bundespost 10,48 %.

10.48 % von 12.225,88 DM = 1.281,27 DM
============
Sachlich richtig und festgestellt

Regierungsinspektor

 

Auch die Kosten für Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte wurden der Deutschen Bundespost anteilig in Rechnung gestellt:

Berechnung der Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte

Raumreinigerinnen:

######## ########
######## ########

Zeitraum: 1. November 1969 bis 31. Oktober 1970

Verbrauchte Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte lt. Nachweis
in der Verbrauchsmittelkartei der Standortverwaltung

= 477,11 DM
=========

Gemäß Änderung der Überlassungsvereinbarung vom
28.5./7.6.1968 – § 3 (4) – beträgt der Kostenanteil
der Deutschen Bundespost 10,48 %.

10.48 % von 477,11 DM = 50,– DM
=========

Sachlich richtig und festgestellt

Regierungsinspektor

 

Kosten für die Beheizung und Belüftung

Personalkosten

Die Beheizungs- und Belüftungsanlagen in der GSVBw wurden ganzjährig in Betrieb gehalten. Das zur Betreuung der technischen Anlagen eingesetzte Personal veränderte sich laufend aufgrund aufgestellter Schichtpläne und Vertretungsregelungen. Auch nicht geplanter Personaleinsatz, z.B. durch Abordnung von Fachkräften, bzw. durch Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, sorgten für Veränderungen in der Personalsituation. Die Kostenberechnung erfolgte daher in diesem Fall unter Einbeziehung von Tagesmittelwerten. Für den Berechnungszeitraum vom 1.November 1969 bis zum 31. Oktober 1970 wurde der Deutschen Bundespost ein Kostenanteil von 1.943,67 DM in Rechnung gestellt.

 

Heizölkosten

Im Zeitraum November 1969 bis Juni 1970 wurden 46.300 Liter Heizöl zum Literpreis von 0,1271 DM verbraucht. In der Zeit von Juli 1970 bis Oktober 1970 lag der Heizölverbrauch bei 12.281 Liter bei einem Literpreis von 0,0987 DM. Insgesamt beliefen sich die Heizölkosten auf 7.096,86 DM. Der Kostenanteil der Deutschen Bundespost betrug in diesem Abrechnungszeitraum 743,75 DM.

 

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