GSVBw – Die Grundnetzschalt- und Vermittlungsstellen der Bundeswehr
Die Dekontaminierungsanlage im Fernmeldebetriebsgebäude (Objekt 1)
Die Ausstattungen und die räumlichen Gegebenheiten der Dekontaminierungsanlage wurden so gestaltet, dass Personen mit Ausrüstung, die einer Waffenwirkung von atomaren (A), biologischen (B) oder chemischen (C) Kampfstoffen ausgesetzt waren, das Fernmeldebetriebsgebäude nur nach erfolgter Dekontaminierung betreten konnten. Aus diesem Grunde wurde die direkte Durchgangstür vom Vorflur (Raum 53) zum Gang (Raum 40) mit einer Innenverriegelungsmöglichkeit ausgestattet. Die Türen vom Vorflur (Raum 53) zum Auskleideraum (Raum 54) sowie vom Duschraum (Raum 56) zum Ankleideraum (Raum 57) bestanden aus gasdichten Türpaaren mit gegenseitiger Zwangsverriegelung. Vom Auskleideraum und Duschraum führten gasdichte und strahlungssichere Kleiderrutschen zum Sammelraum für kontaminierte Kleidung (Raum 55). Der Sammelraum selbst konnte durch eine Panzerdrucktür von der Gasschleuse (Raum 52) aus erreicht werden. Bei der Einrichtung der Dekontaminierungsanlage musste darauf geachtet werden, dass die Anlage selbst schnell gereinigt werden kann.
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