Im August haben wir in unserer Vereinsanlage, der ehemaligen Grundnetzschalt- und Vermittlungsstelle der Bundeswehr (GSVBw 22), ein zeitgeschichtlich interessantes Projekt abgeschlossen.
Im Rahmen eines Gesprächs mit einem früheren Bediensteten der Anlage erhielten wir wertvolle Informationen über die Anfangszeit des Betriebs. Dabei erfuhren wir, dass das Gelände der GSVBw 22 zu Beginn seiner Nutzung weiträumig zum militärischen Sperrgebiet erklärt wurde. Anlass dafür waren die Aktivitäten der alliierten Militärmissionen in der Bundesrepublik.
In den 1960er-Jahren unterhielten die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs – die Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion – entsprechende Militärmissionen. Diese basierten auf den Kontrollabkommen der Alliierten und hatten offiziell den Auftrag, die Streitkräfte des jeweiligen Gastlandes zu beobachten. In der Praxis gehörte jedoch auch eine umfangreiche militärische Aufklärungstätigkeit zu ihren Aufgaben.
Um sicherheitsrelevante militärische Einrichtungen vor unerwünschter Beobachtung zu schützen, wurden Sperrgebiete eingerichtet. Diese Zonen waren geografisch genau abgegrenzt und für die Militärmissionen nicht zugänglich. An den Zufahrtswegen wiesen Hinweisschilder in den Landessprachen der Siegermächte eindeutig auf die Verbote hin. Die Einordnung der GSVBw 22 in ein solches Sperrgebiet verdeutlicht ihre Bedeutung als sicherheitsrelevante Einrichtung während des Kalten Krieges.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs erfuhren wir einen interessanten Hinweis: Der originale Mast, an dem das Verbotsschild des militärischen Sperrgebiets der GSVBw 22 angebracht war, existierte noch und befand sich weiterhin am ursprünglichen Standort. Am Waldrand wurden wir schließlich fündig. Der stark verwitterte Mast war zwar noch vorhanden, jedoch ohne Schild – stattdessen hatte er als Aufhängung für einen Nistkasten gedient.
Damit stand unsere Zielsetzung fest: Dieses Relikt des Kalten Krieges sollte in seinen ursprünglichen Zustand versetzt und auf dem Gelände der GSVBw 22 dauerhaft bewahrt werden.
Nach freundlicher Genehmigung des Eigentümers begannen wir mit der Planung der Bergung. Rücksichtsvoll warteten wir das Ende der Brutzeit ab, setzten den Nistkasten in unmittelbarer Nähe neu und konnten anschließend den Mast mithilfe unseres Traktors bergen. Parallel dazu durchsuchten wir spezialisierte Internet-Handelsplattformen nach dem historischen Schild, das ursprünglich an dem Mast angebracht war. Tatsächlich wurden wir auch hier fündig und konnten das originale Verbotsschild erwerben.
Nach der Bergung erhielt der Mast auf unserem Vereinsgelände einen neuen Standort. Er wurde mit einem Lack aus Militärbeständen konserviert, sodass er vor weiterer Verwitterung geschützt ist. Anschließend montierten wir das Schild an den originalen Haltevorrichtungen und sicherten es fachgerecht.
Seitdem steht dieser Zeitzeuge wieder im Originalzustand auf dem Gelände der GSVBw 22. Er ergänzt unsere Anlage um ein authentisches Detail und kann bei Führungen besichtigt werden. Damit wird nicht nur ein Stück Geschichte sichtbar bewahrt, sondern auch die Bedeutung der einstigen Funktion des Geländes für Besucherinnen und Besucher deutlich gemacht.





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Unsere Vereinsanlagen – einzigartige, denkmalgeschützte Schutzbauwerke – brauchen Menschen, die sich mit Begeisterung für Pflege, Erhalt und Vermittlung einsetzen.
Ob bei der Instandhaltung unserer Anlagen, bei der Gestaltung von Gästeführungen oder einfach durch dein Mitwirken im Vereinsleben: Bei uns kannst du dich auf vielfältige Weise einbringen. Dabei steht nicht nur die Arbeit im Vordergrund, sondern vor allem ein lockeres, ehrliches und freundschaftliches Miteinander.
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Unser aktuelles Titelbild
Unser aktuelles Titelbild auf der Startseite zeigt das Abluftbauwerk einer GSVBw. Die GMIF GSVBw (Grundsätzliche Militärische Infrastrukturanforderung für eine Grundnetzschalt- und Vermittlungsstelle der Bundeswehr) schreibt vor, dass die Ausführung in Stahlbeton erfolgen muss. Weiterhin ist eine biegesteife Verbindung zum darunterliegenden Fernmeldebetriebsgebäude gefordert. Die Abluftöffnungen mussten über eine Sicherung gegen Sabotage, Eindringen von Kleingetier und Schlagregen verfügen.

