Vereinsaktivitäten im August 2025

Im August haben wir in unserer Vereinsanlage, der ehemaligen Grundnetzschalt- und Vermittlungsstelle der Bundeswehr (GSVBw 22), ein zeitgeschichtlich interessantes Projekt abgeschlossen.

Im Rahmen eines Gesprächs mit einem früheren Bediensteten der Anlage erhielten wir wertvolle Informationen über die Anfangszeit des Betriebs. Dabei erfuhren wir, dass das Gelände der GSVBw 22 zu Beginn seiner Nutzung weiträumig zum militärischen Sperrgebiet erklärt wurde. Anlass dafür waren die Aktivitäten der alliierten Militärmissionen in der Bundesrepublik.

In den 1960er-Jahren unterhielten die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs – die Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion – entsprechende Militärmissionen. Diese basierten auf den Kontrollabkommen der Alliierten und hatten offiziell den Auftrag, die Streitkräfte des jeweiligen Gastlandes zu beobachten. In der Praxis gehörte jedoch auch eine umfangreiche militärische Aufklärungstätigkeit zu ihren Aufgaben.

Um sicherheitsrelevante militärische Einrichtungen vor unerwünschter Beobachtung zu schützen, wurden Sperrgebiete eingerichtet. Diese Zonen waren geografisch genau abgegrenzt und für die Militärmissionen nicht zugänglich. An den Zufahrtswegen wiesen Hinweisschilder in den Landessprachen der Siegermächte eindeutig auf die Verbote hin. Die Einordnung der GSVBw 22 in ein solches Sperrgebiet verdeutlicht ihre Bedeutung als sicherheitsrelevante Einrichtung während des Kalten Krieges.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs erfuhren wir einen interessanten Hinweis: Der originale Mast, an dem das Verbotsschild des militärischen Sperrgebiets der GSVBw 22 angebracht war, existierte noch und befand sich weiterhin am ursprünglichen Standort. Am Waldrand wurden wir schließlich fündig. Der stark verwitterte Mast war zwar noch vorhanden, jedoch ohne Schild – stattdessen hatte er als Aufhängung für einen Nistkasten gedient.

Damit stand unsere Zielsetzung fest: Dieses Relikt des Kalten Krieges sollte in seinen ursprünglichen Zustand versetzt und auf dem Gelände der GSVBw 22 dauerhaft bewahrt werden.

Nach freundlicher Genehmigung des Eigentümers begannen wir mit der Planung der Bergung. Rücksichtsvoll warteten wir das Ende der Brutzeit ab, setzten den Nistkasten in unmittelbarer Nähe neu und konnten anschließend den Mast mithilfe unseres Traktors bergen. Parallel dazu durchsuchten wir spezialisierte Internet-Handelsplattformen nach dem historischen Schild, das ursprünglich an dem Mast angebracht war. Tatsächlich wurden wir auch hier fündig und konnten das originale Verbotsschild erwerben.

Nach der Bergung erhielt der Mast auf unserem Vereinsgelände einen neuen Standort. Er wurde mit einem Lack aus Militärbeständen konserviert, sodass er vor weiterer Verwitterung geschützt ist. Anschließend montierten wir das Schild an den originalen Haltevorrichtungen und sicherten es fachgerecht.

Seitdem steht dieser Zeitzeuge wieder im Originalzustand auf dem Gelände der GSVBw 22. Er ergänzt unsere Anlage um ein authentisches Detail und kann bei Führungen besichtigt werden. Damit wird nicht nur ein Stück Geschichte sichtbar bewahrt, sondern auch die Bedeutung der einstigen Funktion des Geländes für Besucherinnen und Besucher deutlich gemacht.

Noch heute erinnert ein alter Mast am Waldrand an die Zeit des Kalten Krieges: In den 1960er-Jahren war hier das Schild befestigt, das Militärmissionen die Weiterfahrt untersagte. Der Blick auf das weit entfernte GSVBw-Gelände am rechten Bildrand macht deutlich, wie groß das einstige Sperrgebiet war.
Der Mast, an dem in den 1960er-Jahren das Hinweisschild zum Weiterfahrtsverbot für Militärmissionen angebracht war, steht noch heute an einem Wirtschaftsweg am Waldrand. Der Abstand zum GSVBw-Gelände, das am rechten Bildrand zu sehen ist, verdeutlicht die Ausdehnung des ehemaligen Sperrgebietes.
Der Mast hat viele Jahrzehnte Wind und Wetter getrotzt. Vom einstigen Anstrich ist nichts geblieben, stattdessen zeugen Verwitterungsspuren von seiner langen Standzeit. Heute erfüllt er eine neue Funktion: als Halterung für einen Nistkasten
Über mehrere Jahrzehnte war dieser Mast den Wettereinflüssen ausgesetzt, sodass der ursprüngliche Anstrich nicht mehr erkennbar ist. Heute ist er stark verwittert und trägt einen Nistkasten.
Auf dem GSVBw-Gelände wurde der Mast neu aufgestellt. Sorgfältig gereinigt, entrostet und mit einem speziellen Militärlack gestrichen, ist er heute nicht nur vor Wind und Wetter geschützt, sondern zugleich als technisches Relikt der Zeitgeschichte erhalten.
Der Mast hat auf dem GSVBw-Gelände einen neuen Standort gefunden. Nach Reinigung und Entrostung erhielt er einen Anstrich mit einem Speziallack aus Militärbeständen, der ihn nun dauerhaft vor Witterungseinflüssen schützt und seinen zeitgeschichtlichen Charakter bewahrt.
Der Mast präsentiert sich wieder so, wie in den 1960er-Jahren: Mit einem originalen Schild, das Militärmissionen die Weiterfahrt verbot – beschriftet in den Sprachen der Siegermächte.
In den ursprünglichen Zustand der 1960er-Jahre zurückversetzt: der Mast mit einem originalen Hinweisschild, das die Durchfahrt für Militärmissionen untersagt – in den Landessprachen der Siegermächte.
Auf dem Gelände der GSVBw 22 erinnert nun ein weiterer Zeitzeuge an die Geschichte dieser Anlage. Er ist dauerhaft bewahrt und kann heute im Rahmen von Führungen besichtigt werden.
Mit der Aufstellung dieses Zeitzeugen auf dem Gelände der GSVBw 22 bleibt ein weiteres Stück authentischer Geschichte erhalten, das im Rahmen von Führungen besichtigt werden kann.

 

Übrigens, haben wir Dein Interesse geweckt?

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Unsere Vereinsanlagen – einzigartige, denkmalgeschützte Schutzbauwerke – brauchen Menschen, die sich mit Begeisterung für Pflege, Erhalt und Vermittlung einsetzen.

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Unser aktuelles Titelbild

Unser aktuelles Titelbild auf der Startseite zeigt das Abluftbauwerk einer GSVBw. Die GMIF GSVBw (Grundsätzliche Militärische Infrastrukturanforderung für eine Grundnetzschalt- und Vermittlungsstelle der Bundeswehr) schreibt vor, dass die Ausführung in Stahlbeton erfolgen muss. Weiterhin ist eine biegesteife Verbindung zum darunterliegenden Fernmeldebetriebsgebäude gefordert. Die Abluftöffnungen mussten über eine Sicherung gegen Sabotage, Eindringen von Kleingetier und Schlagregen verfügen.