Virtuelles GSVBw-Museum: Erprobung Hydraulik – Protokoll über die Vorstellung

GSVBw – Die Grundnetzschalt- und Vermittlungsstellen der Bundeswehr

Prototyp-Erprobung: Elektrohydraulische Türenbetätigung mit Zwangsverriegelung in der GSVBw 27 – Lingen

Protokoll über die Vorstellung des Prototypen der elektrohydraulischen Türenbetätigung am 08. April 1970

Am 09. April 1970 erstellte das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) unter dem Aktenzeichen PT IV 5 – Az. 104 A-308 ein Protokoll über die Vorstellung des Prototyps der elektrohydraulischen Türenbetätigung in der GSVBw 27.

 

Protokoll der Vorstellung des Prototyps (Auszug):

(Hinweis: Persönliche Angaben und Namenskürzel wurden entfernt, bzw. unkenntlich gemacht)

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Nach der Besichtigung und Funktionsprüfung wurde einem Einbau dieser Einrichtung zugestimmt. Die technische Umsetzung musste jedoch überarbeitet werden. Die beiden Komponenten des zuvor zusammengefassten Hydraulik- und Steueraggregates sollten an unterschiedlichen Positionen im Fernmeldebetriebsgebäude platziert werden.

Festgelegt wurde, dass das Hydraulik-Aggregat unmittelbar hinter der innenliegenden Drucktür unter der Raumdecke des Vorflures Dekontaminationsanlage (Raum 53) positioniert werden sollte. Bei der Konstruktion dieses Hydraulik-Aggregates mussten die äußeren Abmessungen so klein wie möglich gehalten werden.

Für die Platzierung des Steuerschrankes mit der optischen Signalisierung wurde der Raum des Dienststellenleiters (Raum 6) vorgesehen. Die erforderlichen Leitungsverbindungen zum Hydraulikaggregat konnten über die bauseitig vorgesehenen Leerrohre zwischen Raum 6 und Raum 53 geführt werden, da diese noch nicht vollständig genutzt wurden.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der im Rahmen der Prototyp-Vorstellung behandelt wurde, war die Anforderung des ASBw (Amt für Sicherheit der Bundeswehr) hinsichtlich der Absicherung des Bauwerkes. In diesem Zusammenhang erfolgte die Klarstellung, dass die elektrohydraulische Betätigungseinrichtung eine reine Bedienvorrichtung für den Schleusenbetrieb darstellt. Um eine vollständige Zugangssicherung zu erzielen, müssten vor der äußeren Drucktür die Bedientaster der Türenbetätigung sowie die Ver- und Entriegelungshebel entfernt bzw. verändert werden.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die geschlossene Drucktür trotz mechanischer Zwangsverriegelung zusätzlich durch einen Schubriegel an der Drucktürinnenseite gesichert werden konnte. Der Zugang zum Fernmeldebetriebsgebäude wäre bei einer derart abgesicherten Drucktür nur dann möglich, wenn eine beauftragte Person vom Gebäudeinneren aus den Schubriegel in die Öffnungsstellung versetzen würde.

Die Forderung nach einer Notzugangsmöglichkeit durch die Eingangsdrucktür sollte durch folgende Vorgehensweise erfüllt werden: Im Friedensfall wurde die innere Drucktür nach dem Schleusendurchgang nicht wieder verschlossen. Dadurch erfolgte automatisch eine mechanische Zwangsverriegelung der äußeren Drucktür. Eine Person könnte durch kraftvolle Betätigung des äußeren Ver- und Entriegelungshebels die Mechanik der Zwangsverriegelung zerstören, und so die äußere Drucktür öffnen. Die Schaffung des Notzuganges sollte unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten erfolgen. Im Spannungsfall würde diese Möglichkeit durch Betätigung des Schubriegels auf der Drucktürinnenseite unwirksam.

Der endgültige Zustand der elektrohydraulischen Betätigungseinrichtung konnte jedoch erst dann festgelegt werden, wenn die Forderungen des ASBw zur Verfügung standen.

Eine Sicherheit gegen das Einklemmen von Personen durch die zu- oder auffahrende Drucktür wurde durch den eingestellten Öldruck von 13 bar realisiert. Bei diesem Öldruck bestand die Möglichkeit, die Bewegung der Drucktür mit einem Kraftaufwand von etwa 50 kp anzuhalten. Versuche dieser Art wurden bei der Vorstellung an Ort und Stelle mit Erfolg durchgeführt.

Es folgte die Vereinbarung, weitere Veranlassungen erst dann zu treffen, wenn die Forderungen des ASBw vorliegen. Bis dahin wurde der Prototyp der elektrohydraulischen Türenbetätigung vorläufig an den Dienststellenleiter der GSVBw 27 übergeben. Auf diese Weise konnten weitere Funktionsprüfungen durchgeführt, und eventuell auftretende Mängel erkannt und beseitigt werden.

 

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