Virtuelles GSVBw-Museum: Das Fernmeldebetriebsgebäude als Schutzbau

GSVBw – Die Grundnetzschalt- und Vermittlungsstellen der Bundeswehr

Ausführung des Fernmeldebetriebsgebäudes als Schutzbau

Die Ausführung des Fernmeldebetriebsgebäudes erfolgte als biegesteifer Stahlbetonkörper in eingeschossiger Bauweise. Die Stärke der Umfassungsbauteile betrug 3,00 m. Die Außenabmessungen (ohne Berücksichtigung der Zugangstreppen) betrugen 46,50m x 29m (bei Typ A und Typ B). Die Gebäudedecke wurde der Form eines Satteldaches nachempfunden, um Wasseransammlungen zu verhindern. Der luftdicht geschlossene Baukörper wurde mit aussteifenden Zwischenwänden unter Berücksichtigung von möglichst geringer Stützweiten ausgestattet. Durch Abwinkelungen an den Eingangstreppen und in den Zu- und Abluftleitungen, die durch die Umfassungsbauteile führen, wurde ein Strahlenschutz erzielt.

Zur Erstellung des Fernmeldebetriebsgebäudes kam Beton in der Güte B450 zum Einsatz. Grate und grobe Unebenheiten an den Betonflächen mussten vermieden werden. Die Bewehrung erfolgte durch Betonstahl hoher Elastizität, und wurde kubisch bei einer Maschenweite von 20cm und einem Stahldurchmesser von 12mm ausgeführt. Das äußere Drittel der Außenwände und der Decke erhielten keine Bewehrung. Das Verhältnis zwischen Nutzraum und Betonvolumen beträgt 15% zu 85%.

Aufgrund dieser Ausführung konnte folgender Schutz gegen Waffenwirkungen erzielt werden.

Sonderfall in der GSVBw21: Die Wände im Objekt 1 sind verputzt (hier im Beispiel der Raum 43). Bei Erschütterungen würde sich der Putz lösen und eine starke Staubbildung hervorrufen. Technische Einrichtungen könnten dadurch beschädigt werden.
Sonderfall in der GSVBw21: Die Wände im Objekt 1 sind verputzt (hier im Beispiel der Raum 43). Bei Erschütterungen würde sich der Putz lösen und eine starke Staubbildung hervorrufen. Technische Einrichtungen könnten dadurch beschädigt werden.
Der Raum 43 in einer anderen GSVBw: Die Betonwände sind lediglich mit einem Anstrich versehen. Es besteht keine Gefahr von herabfallenden Putz.
Der Raum 43 in einer anderen GSVBw: Die Betonwände sind lediglich mit einem Anstrich versehen. Es besteht keine Gefahr von herabfallenden Putz.

Beim Einsatz konventioneller Waffen bot das Fernmeldebetriebsgebäude Schutz vor Panzersprengbomben (Gewicht 1000kg) im freien Fall aus üblicher Abwurfhöhe. Zusätzlich wurde ein Schutz gegen weitere Waffen, wie z.B. Bomben aller Art, Granaten aller Art, biologische und chemische Kampfmittel sowie Nebel- und Brandkampfmittel erzielt. Die Verwendung der kubischen Bewehrung und der Decken- und Wandverkleidungen dienten dabei als ergänzender Schutz gegen Materialabsplitterungen aufgrund eines konventionellen Waffentreffers.

Erfolgte der Einsatz von Kernwaffen (Atomwaffen), konnte ein Schutz gegen die Luftdetonation einer Atomwaffe (20 kT) bzw. die Erddetonation einer Atomwaffe (10kT) in 200m Entfernung vom Objekt erzielt werden. Die Schutzwirkung wurde dabei unter Berücksichtigung folgender Komponenten eines atomaren Waffeneinsatzes betrachtet: Thermische Strahlung, Kernstrahlung, Luftdruck, Luftdruckinduzierte Erddruckwelle und Elektromagnetischer Impuls (EMP). Bei einer Erddetonation musste zusätzlich die direkte Erdstoßwelle beachtet werden.

Die GSVBw 21 wurde als Sonderfall mit verputzten Wänden ausgestattet, weil hier die Vorgabe, keine Grate und Unebenheiten auf den Wänden zu hinterlassen, beim Bau nicht eingehalten wurde. Bei Erschütterungen, die durch Waffenwirkung hervorgerufen werden könnten, hätte dies zur Folge gehabt, das sich die Verputzung gelöst hätte. Dadurch konnte in den Räumlichkeiten des Fernmeldebetriebsgebäude mit erheblicher Staubbildung und Schuttablagerungen gerechnet werden.

Die Betonierarbeiten sollten in möglichst wenigen Schritten durchgeführt werden, um ein homogenes Betongefüge im Baukörper zu erzielen. Das Bauwerk durfte keine Dehnungsfugen aufweisen.

Die Decken der einzelnen Räume im Fernmeldebetriebsgebäude wurden mit einer Trägerdeckenverkleidung ausgestattet. Zusätzlich bekamen einige Räume eine Trägerwandverkleidung (Trägerabstand 40cm). Die Zwischenräume der einzelnen Träger in der Wandverkleidung wurden mit Stahlblech, Stärke 3mm, ausgefüllt.

Der objekteigene Brunnen erhielt einen besonderen Schutz in Form eines Einspannblockes aus Stahlbeton, kubisch bewehrt, in Betongüte B300. Der Brunnenhals wurde mit einem Stahlbetonmantel bis 10 m unterhalb des Fernmeldebetriebsgebäudes, bzw. 20m bei nicht vollversenkter GSVBw, umschlossen. Der Übergang des Brunnens zu den Umfassungsbauteilen des Fernmeldebetriebsgebäudes wurde elastisch ausgeführt. Bei GSVBw mit Wetterfernmeldestelle erfolgte die Platzierung des Brunnens im Raum 35W, also in einem Raum an der Außenseite des Fernmeldebetriebsgebäudes. In diesem Fall wurde zum Schutz des Brunnens eine Zerschellerplatte am Fernmeldebetriebsgebäude errichtet.

Die Sicherung der Zu- und Abluftbauwerke erfolgte durch die Ausführung aus Stahlbeton und Lüftungsöffnungen, die durch Vorrichtungen vor dem Eindringen von Regen und Kleintieren geschützt wurden. Ebenfalls wurden Vorkehrungen getroffen, die ein Abreißen der Fernmeldezuleitungen bei durch Waffenwirkung hervorgerufenen Erdverschiebungen verhindern sollten.

Die Abgasleitung des Dieselmotors in der Netzersatzanlage (NEA) wurde zunächst durch eine Doppelkammerschallgrube, oft auch als Zweikammerschallgrube bezeichnet, geführt. Die Positionierung der Schallgrube erfolgte außerhalb des Fernmeldebetriebsgebäudes. Die Deckel der Schallgrube mussten gegen Druck und Sog gesichert werden. In der GSVBw21 wurde diese Sicherung durch eine Verschraubung der Deckel mit dem Betonkörper der Schallgrube erreicht. Die Abgasleitung endete am Schornstein des Unterkunftsgebäudes.

Eine spezielle Bauwerksisolierung und Drainagevorrichtungen schützten das Fernmeldebetriebsgebäude gegen Oberflächen- und Schichtenwasser, und verhinderten einen Wasserstau direkt am Gebäude.

Im Anschluss an die Betonierarbeiten erfolgte nach ausreichender Wartezeit und Fertigstellung aller Verbindungen zwischen dem Fernmeldebetriebsgebäude und den anderen Objekten der GSVBw die Bauwerkshinterfüllung. Hierbei sollte die Dichte des übrigen, gewachsenen Bodens erreicht werden. Die Überdeckung des Fernmeldebetriebsgebäudes betrug in der Gebäudemitte etwa 50 cm.

 

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