GSVBw 45 – Militärisches und ziviles Personal sowie Dienst- und Schichtpläne

GSVBw – Die Grundnetzschalt- und Vermittlungsstellen der Bundeswehr

GSVBw 45 Jesberg – Militärisches und ziviles Personal / Dienst- und Schichtpläne

 

Im Jahre 1993 war die STAN vom 01.10.1980 in der Fassung 02 vom 28.07.1987 gültig. Für die Friedenszeit sah diese Fassung 7 Dienstposten vor, die mit militärischem Personal besetzt wurden ( 1 / 6 / – / ). Weitere 43 Dienstposten waren durch ziviles Personal zu besetzen. Die IST-Stärke betrug 4 Soldaten und 21 zivile Beschäftigte (Stand 1993).

Die SOLL-Stärke im V-Fall wurde mit 3 / 17 / 45 (65 Personen) festgelegt. Der Sicherungszug 7045 stand in der Stärke 1 / 4 / 30 (35 Soldaten) zur Sicherung der GSVBw 45 zur Verfügung.

Die Fernsprech- und Fernschreibvermittlung in der GSVBw 45 wurde durchgängig in einem 3-Schichten-Betrieb besetzt. Eine Übersicht über die Personalsituation in der Vermittlungstechnik stellte ein Dienstposten-Besetzungsplan zur Verfügung. In Abstimmung mit der örtlichen Personalvertretung erfolgte die Aufstellung eines Schichtplanes. Dort wurden im Rahmen einer Dienstvereinbarung die Arbeitszeiten im Schichtbetrieb geregelt. Das im Schichtdienst eingesetzte Personal leistete einen Wechselschichtdienst mit Früh-, Spät- und Nachtschichten.

Das militärische Personal leistete Tagesdienst gemäß eines Rahmendienstplanes. Der Dienststellenleiter sowie die Unteroffiziere wurden jedoch zu zusätzlichen Bereitschaftsdiensten als “Offizier vom Führungsdienst” herangezogen.

 

Auszug aus dem Dienstposten-Besetzungsplan für das Zivilpersonal der GSVBw 45 (GSVBw 45 vom 01.10.1993 / Archiv Vorbei e.V.). Persönliche Angaben wurden unleserlich gemacht.
Auszug aus dem Dienstposten-Besetzungsplan für das Zivilpersonal der GSVBw 45 (GSVBw 45 vom 01.10.1993 / Archiv Vorbei e.V.). Persönliche Angaben wurden unleserlich gemacht.

 

In der Dienstvereinbarung für den Fernsprechvermittlungsdienst wurde in Abstimmung mit dem örtlichen Personalrat die Arbeitszeitregelung für den Schichtbetrieb festgelegt. (GSVBw 45 vom 21.12.1992 / Archiv Vorbei e.V.). Persönliche Angaben wurden unleserlich gemacht.
In der Dienstvereinbarung für den Fernsprechvermittlungsdienst wurde in Abstimmung mit dem örtlichen Personalrat die Arbeitszeitregelung für den Schichtbetrieb festgelegt. (GSVBw 45 vom 21.12.1992 / Archiv Vorbei e.V.). Persönliche Angaben wurden unleserlich gemacht.

 

In einer gesonderten Dienstvereinbarung für den Fernschreibvermittlungsdienst wurde ebenfalls in Abstimmung mit dem örtlichen Personalrat die Arbeitszeitregelung für den Schichtbetrieb festgelegt. (GSVBw 45 vom 29.12.1992 / Archiv Vorbei e.V.). Persönliche Angaben wurden unleserlich gemacht.
In einer gesonderten Dienstvereinbarung für den Fernschreibvermittlungsdienst wurde ebenfalls in Abstimmung mit dem örtlichen Personalrat die Arbeitszeitregelung für den Schichtbetrieb festgelegt. (GSVBw 45 vom 29.12.1992 / Archiv Vorbei e.V.). Persönliche Angaben wurden unleserlich gemacht.

 

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